Unser Dorf Rixfeld
 


Geschichtliches


Ritter Hermann Riedesel heiratete die Tochter des Eckhard II. von Röhrenfurth, der seit 1422 hessischer Erbmarschall war. Als dieser 1432 starb, trat Hermann Riedesel das Erbe derer von Röhrenfurth an, einschließlich des Erbmarschallamtes.
Der ältester Sohn Hermanns vermählte sich mit Margarete, der Tochter von Röhrich zu Eisenbach. (In männlicher Linie gab es keine Nachkommen).  Durch diese Verbindung erhielt Hermann Riedesel (gest. 1463) die Güter als Lehen, die dem Landgrafen mit dem Tod Röhrichs zugefallen waren. Später kamen die übrigen Lehensgüter Rörichs hinzu. Den gesamten Besitz kennt man unter dem Namen Junkerland.
Der Kleinstaat war nicht reich. Von der Bevölkerung Steuern oder Abgaben zu erheben war schwierig, da die Landwirtschaft auf den kargen Böden im Vogelsberg nur geringe Erträge abwarf.  Trotzdem gelang es den Riedesel, ihre Besitzungen annähernd 400 Jahre zu erhalten.
Lauterbach war Residenzsitz. Verwaltet wurde das Land von einem Amtmann und dem Zentgrafen. Der Amtmann war nicht nur Syndikus der Riedesel, sondern vertrat sie auch nach außen.
Eine zweite Organisationseinheit bildeten die Forstbeamten mit Oberförster und Oberjäger an der Spitze.

Das Junkerland hatte nicht nur eine eigene Verfassung und Gerichtsbarkeit, sondern auch eine eigene Landeskirche.

Es bestand aus sechs Gerichtsbezirken:
Zehnt Lauterbach
Stockhausen/Landenhausen (Rixfelder Galgen)
Engelrod (Hopfmannsfelder Galgen)
Moos (heute Nieder- u. Obermoos)
Freiensteinau.
Außerhalb dieses Gebietes lagen noch das Gericht Ober-Ohmen
und das Amt Ludwigseck bei Rotenburg an der Fulda.

In unserer Heimat, dem östlichen Vogelsberg, gab es im späten Mittelalter über ein Dutzend Gerichte, ausschließlich Hoch- und Blutgerichte. Jedes Gericht hatte in seinem Bezirk einen Galgen, meist aus Holz errichtet.




Rixfelder Galgen
Knapp zwei Kilometer westlich von Rixfeld stehen heute noch die beiden verbliebenen Säulen eines Riedeselschen Galgens, der im Jahr 1709 errichtet wurde. Vermutlich gehörte er zum Gericht Landenhausen/Stockhausen.  Üblich war es jedenfalls, dass man Galgen so weit wie möglich vom eigenen Ort entfernt aufstellte, also immer dicht an die Grenze zur Nachbargemeinde.

Runde aufeinander geschichtete Sandsteinplatten von 30 bis 40 Zentimetern Dicke bilden die fast fünf Metern hohen Säulen, die circa fünf Meter auseinander stehen. An den kreisförmigen Untermauerungen erkennt man, dass es sich um ein Hochgericht handelt. Die Pfeiler verband ein Querholz, auch Schwengel genannt, das bereits 1737 erstmals erneuert werden musste und Anfang des 19. Jahrhunderts ganz verschwand. Über einer Hinrichtung am Rixfelder Galgen ist nichts überliefert.
Falsch ist jedenfalls der Hinweis auf der heute dort aufgestellten Tafel, es handele sich um einen Galgen, der zum "Hochgericht Fulda", sprich Herbstein, gehöre.

Ein weiterer Galgen aus dieser Zeit befindet sich nahe Hofmannsfeld. 

Insgesamt gibt es heute in unserer Heimat Oberhessen noch drei dieser Zeitzeugen.

Als eigenständiges Staatswesen bestand als Junkerland bis 1806. Im selben Jahr wurde es in die Provinz Oberhessen des Großherzogtum Hessen eingegliedert.